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BMF: Grauer Kapitalmarkt: Anlegerinnen und Anleger erhalten mehr Rechte

Pressemitteilung des BMF Nr. 22 vom 18.07.2012

Am 1. Juni 2012 trat das so ge­nannte „Grau­markt­ge­setz“ (Vermögens­an­la­gen­ge­setz) in Kraft, das Rechte von Ver­brau­chern ge­genüber An­bie­tern und Ver­triebstel­len so ge­nann­ter "Grau­markt­pro­dukte" er­heb­lich stärkt. Bei Grau­markt­pro­duk­ten han­delt es sich um bis­lang kaum be­auf­sich­tigte Vermögens­an­la­gen wie Be­tei­li­gun­gen in ge­schlos­se­nen Im­mo­bi­li­en­fonds oder Schiffs­fonds, oft­mals in Rechts­form ei­ner Kom­man­dit­ge­sell­schaft.

An­le­ger können von den An­bie­tern nun­mehr einen von der Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Ba­Fin) auf Vollständig­keit, Kohärenz und Wi­der­spruchs­frei­heit geprüften Ver­kaufs­pro­spekt ver­lan­gen. Der Pro­spekt muss alle An­ga­ben ent­hal­ten, die für eine Be­ur­tei­lung des Emit­ten­ten und der Vermögens­an­lage er­for­der­lich sind. Dazu gehören auch In­for­ma­tio­nen zur Zu­verlässig­keit des Emit­ten­ten. Ebenso müssen die An­bie­ter von „Grau­markt­pro­duk­ten" künf­tig ein Kurz­in­for­ma­ti­ons­blatt (sog. „Bei­pack­zet­tel") er­stel­len, das auf bis zu drei DIN-A4-Sei­ten kom­pakt Chan­cen und Ri­si­ken ei­ner Vermögens­an­lage erläutert. Eine ver­gleich­bare Re­ge­lung gibt es bei den schon re­gu­lier­ten of­fe­nen In­vest­ment­fonds. Un­abhängig von ih­rer Größe sind Emit­ten­ten von Vermögens­an­la­gen zukünf­tig auch ver­pflich­tet, einen Jah­res­ab­schluss zu er­stel­len und prüfen zu las­sen.

Fer­ner wird durch das Ge­setz die Verjährungs­frist bei der Pro­spekt­haf­tung verlängert. Bis­lang konn­ten Haf­tungs­an­sprüche we­gen feh­ler­haf­ter oder feh­len­der Pro­spekte ei­nes An­le­gers be­reits nach einem Jahr verjähren. Künf­tig gilt hier eine ein­heit­li­che Verjährungs­frist von drei Jah­ren. Außer­dem wer­den die Vor­aus­set­zun­gen für eine Haf­tung für feh­ler­hafte oder feh­lende Ver­kaufs­pro­spekte für Vermögens­an­la­gen er­leich­tert.

Die im sel­ben Ge­setz ge­re­gel­ten Neue­run­gen für Fi­nanz­an­la­gen­ver­mitt­ler hin­sicht­lich Zu­las­sungs­er­for­der­nis, Sach­kun­deprüfung, Pflicht zur Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung und Re­gis­trie­rung in einem öff­ent­li­chen Re­gis­ter tre­ten am 1. Ja­nuar 2013 in Kraft.

Die Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie auf der Home­page des BMF hier.

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