Krankenfahrten ohne fachgerechte medizinische Betreuung
Allgemein anerkannt ist, dass Krankheit ein anomaler körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand ist, der nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Dieser Krankheitsbegriff gilt auch für Zwecke der Kfz-Steuer. Da die Voraussetzungen der Krankenbeförderung allerdings nicht abschließend geklärt sind, wurde die Revision zugelassen. ...lesen Sie mehr