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Steuerberatung

Auswirkungen eines Verlustrücktrags auf den Gesamtbetrag der Einkünfte

Wer­den ne­ga­tive Einkünfte im Wege des Ver­lustrück­trags im Vor­jahr berück­sich­tigt, kommt es zu ei­ner Erhöhung des Ge­samt­be­trags der Einkünfte im Jahr der Ver­lus­tent­ste­hung

Mit Ur­teil vom 03.05.2023 (Az. IX R 6/21, DStR 2023, S. 1699) ent­schied der BFH, dass der ne­ga­tive Ge­samt­be­trag der Einkünfte im Ent­ste­hungs­jahr nach Durchführung des Ver­lustrück­trags um den Be­trag der zurück­ge­tra­ge­nen Einkünfte zu erhöhen ist. Bei einem vollständi­gen Ver­lustrück­trag wird da­mit der ne­ga­tive Ge­samt­be­trag der Einkünfte neu­tra­li­siert. Im Streit­fall führte dies dazu, dass ein Kir­chen­steu­er­er­stat­tungsüber­hang im Ver­lus­tent­ste­hungs­jahr in vol­lem Um­fang zu ver­steu­ern war.

Die­ses Er­geb­nis begründet der BFH da­mit, dass zurück­ge­tra­gene ne­ga­tive Einkünfte nicht mehr dem Ent­ste­hungs­jahr zu­zu­ord­nen sind und nur im Rück­trags­jahr, nicht aber (noch­mals) im Ent­ste­hungs­jahr zu berück­sich­ti­gen sind.

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