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Auslandsengagements

Mitarbeiter globaler mittelständischer Unternehmen sind weltweit tätig. Ebner Stolz unterstützt bei allen (steuer- und sozialversicherungs-)rechtlichen Fragen.

Mit­telständi­sche Un­ter­neh­men be­schränken sich seit ge­raumer Zeit nicht mehr auf hei­mi­sche Ab­satzmärkte. Glo­ba­les Agie­ren so­wohl im Ver­trieb als auch in der Pro­duk­tion ist längst All­tag. Was für die Un­ter­neh­men gilt, wird im glei­chen Maße von den Mit­ar­bei­tern ge­lebt. Da­bei geht die Glo­ba­li­sie­rung der Wirt­schaft mit der Glo­ba­li­sie­rung der Art der Einsätze ein­her. Ent­sen­dun­gen von Ar­beit­neh­mern des deut­schen Mut­ter­hau­ses an ausländi­sche Töchter, um dort z.B. Ver­triebs­struk­tu­ren auf­zu­bauen oder Pro­duk­ti­onsstätten ein­zu­rich­ten er­fol­gen ebenso wie der Aus­tausch Mit­ar­bei­ter ei­ner ausländi­schen Be­triebsstätte, die be­fris­tet im In­land tätig wer­den. Sog. Com­mu­ter ei­len von einem zum an­de­ren Pro­jekt - rund um den Glo­bus. Da­ne­ben wer­den Mehr­staa­tentätige für den­sel­ben Ar­beit­ge­ber nicht nur in einem son­dern gleich in meh­re­ren Ländern be­schäftigt und auch Ge­schäftsführer lei­ten Un­ter­neh­men mit­un­ter in meh­re­ren ausländi­schen Staa­ten gleich­zei­tig.

Ne­ben den be­reits um­fas­sen­den in­ner­be­trieb­li­chen und persönli­chen Vor­be­rei­tun­gen für eine sol­che Ent­sen­dung fal­len zahl­rei­che For­ma­litäten an, von der ar­beits­ver­trag­li­chen Ge­stal­tung über auf­ent­halts- und ausländer­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen bis hin zur Klärung der Steuer- und So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht.

Arbeitnehmerentsendung© Thinkstock

Da re­gelmäßig so­wohl der Wohn­sitz­staat des Mit­ar­bei­ters als auch der Staat, in dem der tem­poräre Ein­satz er­folgt, in­vol­viert sind, ge­stal­ten sich Re­ge­lun­gen oft­mals schwie­rig, wenn nicht gar ohne einen Be­ra­ter mit um­fas­sen­dem Know-how unmöglich. Vor al­lem im Steuer- und So­zi­al­ver­si­che­rungs­recht gilt es, Dop­pel­be­las­tun­gen durch die mehr­fa­che Steuer- bzw. So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht in den je­weils be­tei­lig­ten Staa­ten zu ver­mei­den.

Doch nicht nur ar­beit­neh­mer- son­dern auch un­ter­neh­mens­sei­tig sind glo­bale Mit­ar­bei­ter­einsätze und das in­ter­na­tio­nale Pro­jekt­ge­schäft mit zahl­rei­chen Fall­stri­cken be­haf­tet. Ent­schei­dun­gen über die Struk­tur des ausländi­schen En­ga­ge­ments als Be­triebsstätte oder als Toch­ter­ge­sell­schaft sind zu tref­fen. Even­tu­elle Quel­len­steu­er­be­las­tun­gen sind zu ver­mei­den bzw. zu re­du­zie­ren und es ist zu be­ur­tei­len, ob an­ge­mes­sene Ver­rech­nungs­preise zu­grunde lie­gen. Last but not least dürfen auch um­satz­steu­er­li­che Ri­si­ken nicht igno­riert wer­den.

Un­sere in­ter­dis­zi­plinär ar­bei­ten­den Teams im Be­reich Glo­bal Mo­bi­lity klären für Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter al­ler ar­beits­recht­lich, ver­si­che­rungs­recht­lich und steu­er­li­chen Fra­gen und er­ar­bei­ten mit Ih­nen Ver­ein­ba­run­gen, die so­wohl Ih­ren In­ter­es­sen als Ar­beit­ge­ber als auch den Mit­ar­bei­tern ge­recht wer­den. Schließlich soll die Ent­sen­dung nicht an For­ma­litäten schei­tern, son­dern zu einem Ge­winn so­wohl für das Un­ter­neh­men als auch für den Mit­ar­bei­ter wer­den!

Das ausländi­sche Recht be­tref­fende Fra­ge­stel­lun­gen klären wir rei­bungs­los und unbüro­kra­ti­sch mit un­se­ren Part­nern aus dem in­ter­na­tio­na­len Netz­werk ab - ei­ner Platt­form an Spe­zia­lis­ten, die sich persönlich ken­nen und schnell, fle­xi­bel, ef­fi­zi­ent und prag­ma­ti­sch zu­sam­men­ar­bei­ten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Persönli­che Steu­er­be­ra­tung
  • Op­ti­mie­rung der Ge­halts­struk­tu­ren
  • Lohn­steu­er­li­che Be­ra­tung
  • Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nung
  • Un­terstützung bei Lohn­steuer-Außenprüfun­gen
  • Prüfung der be­trieb­li­chen Al­ters­vor­sor­ge­sys­teme
  • Im­mi­gra­ti­ons­recht­li­che Be­ra­tung
  • Ar­beits­recht­li­che Be­ra­tung
  • Ge­stal­tung und Prüfung von Ent­sen­de­richt­li­nien
  • So­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Be­ra­tung
  • Be­ur­tei­lung von Dienst­rei­sen ins Aus­land im Hin­blick auf steuer- und so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ri­si­ken (Ac­ci­den­tal Ex­pa­triate)
  • Steuer- und so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Be­ur­tei­lung von Aus­lands­pro­jek­ten
  • Be­ra­tung hin­sicht­lich der ge­eig­ne­ten Struk­tur des Aus­lands­en­ga­ge­ments
  • Ver­rech­nungs­preis-Com­pli­ance
  • Re­du­zie­rung bzw. Ver­mei­dung ei­nes Quel­len­steu­er­ein­be­halts
  • Um­satz­steu­er­li­che Be­ra­tung
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