Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die gesamte von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor. Daraus ergibt sich explizit, dass die umfassende Zeiterfassungspflicht ab sofort gilt.
Arbeitgeber sind ab sofort zur Zeiterfassung verpflichtet!
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