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Allgemeine Herausforderungen der internationalen Compliance-Arbeit - am Beispiel Indien

Die in­ter­na­tio­nale Com­pli­ance-Ar­beit spielt eine wich­tige Rolle. Kul­tu­relle As­pekte sind da­bei zu berück­sich­ti­gen, wie sich am Bei­spiel In­dien zeigt.

In Zei­ten zu­neh­men­der Glo­ba­li­sie­rung spielt die in­ter­na­tio­nale Com­pli­ance-Ar­beit eine im­mer wich­ti­gere Rolle. Da viele Un­ter­neh­men heute Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in ver­schie­de­nen Ländern ha­ben, ist es be­son­ders wich­tig, bei der Aus­rich­tung der Com­pli­ance-Stra­te­gie die kul­tu­rel­len Be­din­gun­gen so­wie die Or­ga­ni­sa­tion und Reife der Un­ter­neh­mens­land­schaft des je­wei­li­gen Lan­des zu berück­sich­ti­gen.

Allgemeine Herausforderungen der internationalen Compliance-Arbeit - am Beispiel Indien © unsplash

Ver­ur­sacht durch diese un­ter­schied­li­chen As­pekte ist es für ein glo­ba­les Un­ter­neh­men un­erläss­lich, die in­ter­na­tio­na­len Toch­ter­ge­sell­schaf­ten kul­tu­rell und ideo­lo­gi­sch auf die Mut­ter­ge­sell­schaft aus­zu­rich­ten.

Um dies zu er­rei­chen, ha­ben große Un­ter­neh­men in der Re­gel um­fang­rei­che, aber weit­ge­hend stan­dar­di­sierte Com­pli­ance-Ma­nage­ment-Sys­teme in ih­ren Ländern im­ple­men­tiert. Klei­ne­ren und mitt­le­ren Un­ter­neh­men (KMU) fehlt hin­ge­gen oft­mals ein sol­ches Sys­tem, wie sich auch in un­se­rer ge­mein­sam mit dem F.A.Z.-In­sti­tut veröff­ent­lich­ten Stu­die „Com­pli­ance - Hand­lungs­op­tio­nen im Mit­tel­stand“ aus dem Jahr 2018 ge­zeigt hat.

Grundlegende kulturelle Unterschiede

Be­trach­ten wir kon­kret In­dien: Das Land ist geprägt durch eine vielfältige und starke Kul­tur, die nicht nur von der Ge­schichte, son­dern auch von der heu­ti­gen Le­bens­weise geprägt ist.

In­dien ist nicht nur das Land mit der zweithöchs­ten Bevölke­rungs­rate der Welt, son­dern auch eine auf­stre­bende In­dus­trie­na­tion, die heute zu den Top 10 der In­ves­ti­ti­ons­stand­orte welt­weit zählt. Die Com­pli­ance-Ar­beit in In­dien stellt deut­sche Un­ter­neh­men vor be­son­dere Her­aus­for­de­run­gen, nicht zu­letzt auf­grund der be­son­de­ren re­gio­na­len und kul­tu­rel­len As­pekte:

KUL­TU­RELLE SEN­SI­BI­LITÄT UND SPRACHE

In In­dien gibt es 22 of­fi­zi­ell an­er­kannte Spra­chen, die in 29 Bun­des­staa­ten und 7 Uni­ons­ter­ri­to­rien ge­spro­chen wer­den. Die kul­tu­rel­len Un­ter­schiede sind nicht nur nach außen hin sicht­bar, sie be­ste­hen auch in­ner­halb des Lan­des. Aus die­sem Grund soll­ten, je nach Staat und Re­gion, bei der Vor­be­rei­tung des Kon­for­mitätsan­sat­zes die je­wei­li­gen kul­tu­rel­len Be­son­der­hei­ten berück­sich­tigt wer­den.

RECHTS- UND STRAF­VER­FOL­GUNGS­RAH­MEN

Für zielführende Com­pli­ance-Ar­beit ist es un­erläss­lich, den lo­ka­len Rechts­rah­men in In­dien zu ken­nen. So wurde zum Bei­spiel im ver­gan­ge­nen Jahr das ak­tua­li­sierte An­ti­kor­rup­ti­ons­ge­setz ver­ab­schie­det. Seit dem Pre­ven­tion of Cor­rup­tion (Amend­ment) Act von 2018 kann nun auch je­der, der ein Be­ste­chungs­geld an­bie­tet, straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Zu­vor wa­ren nur die­je­ni­gen, die Be­ste­chungs­gel­der er­hiel­ten (z.B. Be­amte) nach die­sem Ge­setz straf­bar. Je­der Un­ter­neh­mens­len­ker ei­ner kom­mer­zi­el­len Or­ga­ni­sa­tion, der nach­weis­lich eine Straf­tat nach die­sem Ge­setz be­gan­gen hat, soll eben­falls nach dem Ge­setz ver­folgt wer­den.

MAN­GELN­DES BE­WUSST­SEIN FÜR DI­GI­TALE BE­WEISE

Den meis­ten in­di­schen Un­ter­neh­men fehlt ein all­ge­mei­nes Be­wusst­sein für die Be­deu­tung von di­gi­ta­len Be­wei­sen. Da den meis­ten Un­ter­neh­men da­her ein de­fi­nier­ter Be­trugs­bekämp­fungs­plan fehlt, sind die Fol­gen der Wirt­schafts­kri­mi­na­lität oft chao­ti­sch.

Be­steht im Un­ter­neh­men ein Be­trugs­ver­dacht, er­folgt in den Un­ter­neh­men oft­mals eine Er­mitt­lung auf ei­gene Faust. Die Un­ter­neh­men ver­su­chen da­bei, auf den Com­pu­ter des Be­trof­fe­nen zu­zu­grei­fen. Wert­volle Be­weise wer­den auf diese Weise oft ma­ni­pu­liert. Da­mit stellt sich auch die Frage nach der Zulässig­keit von Be­weis­mit­teln vor Ge­richt, da am Com­pu­ter des Be­trof­fe­nen, ohne An­we­sen­heit der zuständi­gen Er­mitt­lungs­behörde Maßnah­men er­grif­fen wur­den.

HER­AUS­FOR­DE­RUN­GEN BEI DER DURCHFÜHRUNG VON VER­NEH­MUN­GEN

Eine der kri­tischs­ten Pha­sen bei der Durchführung von Un­ter­su­chun­gen ist die Ver­neh­mungs­phase. In­der gel­ten als hoch­emo­tio­nale und sen­si­ble Men­schen, auch wenn es um das be­ruf­li­che Um­feld geht. Da­her kann die Durchführung von Ver­neh­mun­gen, ob an­kla­gend oder nur als Zeuge, eine ge­wal­tige Auf­gabe dar­stel­len.

Um in einem sol­chen Um­feld eine er­folg­rei­che Ver­neh­mung zu führen, müssen fol­gende Punkte berück­sich­tigt wer­den:

  • Auf­bau ei­ner persönli­chen Be­zie­hung mit der ver­nom­me­nen Per­son
    In­der sind es nicht gewöhnt, streng for­male Dia­loge und Dis­kus­sio­nen zu führen. Auch in einem for­mel­len Um­feld schätzen sie ein persönli­ches Ge­spräch mehr und wer­den of­fen für den In­for­ma­ti­ons­aus­tausch. Wenn ein hartnäcki­ger for­ma­ler An­satz gewählt wird, wird der Be­fragte si­cher­lich sehr de­fen­siv wer­den und keine In­for­ma­tio­nen preis­ge­ben. Es kann hilf­reich sein, wenn der Ver­neh­mende zu­erst ei­nige persönli­che Er­fah­run­gen teilt. Auf diese Weise kann er einen persönli­chen Kon­takt mit dem Be­frag­ten her­stel­len und ihn da­von über­zeu­gen, dass er nur zur Hilfe da ist.
  • Ein­be­zie­hung lo­ka­ler/re­gio­na­ler Ex­per­ten in das In­ter­view­team
    Für die meis­ten Men­schen in In­dien ist die An­we­sen­heit ei­nes Ausländers im­mer sehr ein­schüchternd. Dies stellt ein natürli­ches Hin­der­nis für eine of­fene Kom­mu­ni­ka­tion dar. Um dies zu ver­mei­den und eine an­ge­neh­mere At­mo­sphäre zu schaf­fen, sollte ein lo­ka­ler/re­gio­na­ler Ver­tre­ter Teil des In­ter­view­teams sein.

Fazit

Die Com­pli­ance-Ar­beit in In­dien stellt deut­sche Un­ter­neh­men vor be­son­dere Her­aus­for­de­run­gen. Wenn aber kul­tu­relle Un­ter­schiede berück­sich­tigt und genügend Ge­duld mit­ge­bracht wird, kann auch hier lang­fris­tig Er­folg er­zielt wer­den.

Eb­ner Stolz verfügt über einen ei­ge­nen In­dien-Com­pli­ance Desk für alle Ihre An­for­de­run­gen in deut­sch-in­di­schen Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Ob Sie in In­dien Un­terstützung bei der Durchführung von Ri­sikoüberprüfun­gen oder -un­ter­su­chun­gen oder in Deutsch­land in­terne Au­dits, Be­ra­tung oder Rechts­be­ra­tung benöti­gen, bie­tet Eb­ner Stolz eine Lösung aus ei­ner Hand.

Ebner Stolz India Desk Services

Outbound - Go India

Ein­bli­cke in die Com­pli­ance und die kul­tu­rel­len Be­din­gun­gen in In­dien so­wie Be­ra­tung bei der Stra­te­gie­ent­wick­lung in In­dien:

  • Vor-Ort-Prüfung der Rah­men­be­din­gun­gen
  • Be­ra­tung bei der Stra­te­gie­ent­wick­lung
  • Über­win­dung kul­tu­rel­ler Un­ter­schiede

Un­terstützung bei der Ver­bes­se­rung von Go­ver­nance- und Com­pli­ance-Maßnah­men für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in In­dien:

  • Com­pli­ance-Re­views und fo­ren­si­sche Un­ter­su­chun­gen bei Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in In­dien
  • Sorg­falts­pflicht bei Per­so­nen / Ziel­un­ter­neh­men / Drit­ten
  • Co-Sour­cing oder Out­sour­cing von Fi­nanz­funk­tio­nen

Inbound - Go Germany

Ver­bes­se­rung der Go­ver­nance- und Com­pli­ance-Maßnah­men für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in­di­scher Un­ter­neh­men in Deutsch­land und Un­terstützung in schwie­ri­gen Si­tua­tio­nen, wenn es dar­auf an­kommt:

PRO­AK­TIVE DIENST­LEIS­TUN­GEN

  • Ri­si­ko­be­wer­tun­gen zur Ri­si­ko­iden­ti­fi­ka­tion und Ana­lyse von Com­pli­ance-Struk­tu­ren
  • Ent­wick­lung und Im­ple­men­tie­rung von Com­pli­ance-Ma­nage­ment­sys­te­men (CMS)
  • Schu­lung / Un­terstützung der Mit­ar­bei­ter bei Com­pli­ance-Fra­gen in Deutsch­land und der EU

DE­TEK­TIVE DIENST­LEIS­TUN­GEN

  • Anti-Kor­rup­ti­ons-, in­terne und Com­pli­ance-Un­ter­su­chun­gen
  • E-Dis­co­very und di­gi­tale Fo­ren­sik
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