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Steuerberatung

Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur zum 01.01.2024

Zum Jah­res­wech­sel 2023/2024 tritt die neu­este Ver­sion der Kom­bi­nier­ten No­men­kla­tur (KN) in Kraft. Un­ter­neh­men soll­ten prüfen, ob die von ih­nen bis­lang ver­wen­de­ten Zoll­ta­rif­num­mern be­trof­fen sind und ob ggf. Hand­lungs­be­darf be­steht.

Die EU-Kom­mis­sion hat mit der Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2023/2364 den ab 01.01.2024 an­wend­ba­ren neu­es­ten Stand der 8-stel­li­gen Wa­ren­ta­rif­num­mern der KN be­kannt ge­ge­ben.

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Die vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt veröff­ent­lichte Ände­run­gen des Wa­ren­ver­zeich­nis­ses für die Außenhan­dels­sta­tis­tik zum 01.01.2024 bie­tet einen Über­blick zu sämt­li­chen Verände­run­gen der KN-Code­num­mern 2023/2024.

Von den Ände­run­gen und An­pas­sun­gen sind in die­sem Jahr un­ter an­de­rem Pro­dukte der Wa­ren­be­rei­che Früchte, Glas, Kunst­stoff­abfälle, La­ser, Seide, Sitze für Kraft­fahr­zeuge, tie­ri­sche und pflanz­li­che Fette so­wie Vlies­stoffe um­fasst.

Hin­weis:

Be­trof­fene Un­ter­neh­men soll­ten bis Ende des Jah­res prüfen, ob

  • die von ih­nen ver­wen­de­ten Zoll­ta­rif­num­mern nach den An­pas­sun­gen der KN noch gültig sind,
  • sich der An­wen­dungs­be­reich bzw. die Be­schrei­bung verändert hat oder
  • gänz­lich neue Code­num­mern an­zu­wen­den sind.

So­fern eine ent­spre­chende Ak­tua­li­sie­rung der zoll­ta­rif­li­chen Stamm­da­ten noch nicht er­folgt ist, sollte dies schnellstmöglich nach­ge­holt wer­den, da Verände­run­gen der Zoll­ta­rif­num­mern bei­spiels­weise zum Ver­lust der Gültig­keit von be­reits er­teil­ten ver­bind­li­chen Zoll­ta­rif­auskünf­ten (vZ­TAs) führen können.

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