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Steuerberatung

Keine „passive Entstrickung“ durch Änderung des DBA-Spanien

Ein Aus­schluss oder eine Be­schränkung des Be­steue­rungs­rechts Deutsch­lands an Veräußerungs­ge­win­nen steht ei­ner Ent­nahme für be­triebs­fremde Zwecke gleich. Das FG Müns­ter sieht bei ei­ner Be­schränkung des Be­steue­rungs­rechts auf­grund ei­ner DBA-Neu­re­ge­lung je­doch kei­nen sol­chen die Be­steue­rung auslösen­den Ent­stri­ckungs­tat­be­stand.

Im Jahr 2012 wurde in das DBA-Spa­nien eine Re­ge­lung auf­ge­nom­men, wo­nach Veräußerungs­ge­winne aus An­tei­len aus Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, de­ren Vermögen zu über 50 % aus Grund­be­sitz be­steht, im Be­le­gen­heits­staat des Im­mo­bi­li­en­vermögens be­steu­ert wer­den können, wo­bei die ausländi­sche Quel­len­steuer vom Ansässig­keits­staat an­zu­rech­nen ist. Bis zum Zeit­punkt der Ände­rung des DBA-Spa­nien stand das Be­steue­rungs­recht für Ge­winne aus der Veräußerung von An­tei­len an Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten aus­schließlich dem Ansässig­keits­staat des Ge­sell­schaf­ters zu. Laut Ur­teil des FG Müns­ter vom 10.08.2022 (Az. 13 K 559/19 G F, DStR 2022, S. 2413) kommt es durch die DBA-Ände­rung nicht zur Ent­stri­ckung und Be­steue­rung der stil­len Re­ser­ven i. S von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aus An­tei­len an spa­ni­schen Im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten, wel­che zum Son­der­be­triebs­vermögen II ei­ner inländi­schen KG gehörten. Nach Auf­fas­sung des FG Müns­ter könne eine reine Rechtsände­rung keine Ent­nah­me­wir­kung her­vor­ru­fen; es fehle an ei­ner zu­re­chen­ba­ren Hand­lung des Steu­er­pflich­ti­gen.

Die Fi­nanz­rich­ter las­sen zu­dem of­fen, ob we­gen der An­wen­dung der An­rech­nungs­me­thode zur Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung über­haupt eine Be­schränkung des deut­schen Be­steue­rungs­recht an­zu­neh­men wäre.

Hin­weis: Das FG Müns­ter hält die Be­steue­rung in­folge ei­ner pas­si­ven Ent­stri­ckung zusätz­lich für uni­ons­recht­wid­rig. Die Re­vi­sion ist beim BFH anhängig un­ter Az. I R 41/22. Bis­lang fehlt zur Frage der pas­si­ven Ent­stri­ckung eine höchstrich­ter­li­che Ent­schei­dung.

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