Am 25.3.2015 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (kurz Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am 3.7.2015 fand der Entwurf in leicht modifizierter Fassung die Mehrheit im Bundestag. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10.7.2015 zu, so dass dieses nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Gestiegene Energiekosten: Koalitionsausschuss plant zehn Entlastungsschritte
Am 23.02.2022 verständigte sich der Koalitionsausschuss angesichts stark steigender Preise für Energie auf zehn Entlastungsschritte, die in Kürze auf den Weg gebracht werden sollen bzw. bereits aus Anlass der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht wurden. Konkret propagiert das BMF in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen. ...lesen Sie mehr