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Zulässigkeit und Grenzen der Vermögensverwaltung bei gemeinnützigen Stiftungen

Stif­tungs­brief 4/2013, S. 66 ff. -

In Zei­ten nied­ri­ger und im­mer noch fal­len­der Zinssätze kämpft so man­che Stif­tung um die Möglich­keit der Zweckerfüllung. Auf­grund de­so­la­ter Erträge im Be­reich der Vermögens­ver­wal­tung ist Krea­ti­vität ge­fragt. Aber die Vermögens­ver­wal­tung darf da­bei nicht auf die Spitze ge­trie­ben wer­den. In wel­chen Fall­grup­pen das Ge­meinnützig­keits­recht Gren­zen auf­zeigt, wird nach­fol­gend be­schrie­ben.

Zulässigkeit und Grenzen der Vermögensverwaltung

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