deen

Steuerberatung

Weitere Finanz- und Wirtschaftssanktionen der EU gegenüber Russland

Die EU hat wei­tere re­strik­tive Maßnah­men ge­gen Russ­land be­schlos­sen. Ins­be­son­dere gel­ten diese in Be­zug auf die Be­rei­che En­er­gie, Luft­fahrt, Ver­tei­di­gung und Fi­nan­zen. Um­ge­setzt wer­den die Sank­tio­nen durch die An­pas­sung der be­ste­hen­den Ver­ord­nun­gen (EU) Nr. 833/2014 und 269/2014.

Im Be­reich Ver­tei­di­gung wur­den wei­tere Aus­fuhr­be­schränkun­gen für Güter mit dop­pel­tem Ver­wen­dungs­zweck (Dual-Use Güter) und da­mit ver­bun­de­ner Dienst­leis­tun­gen verhängt. Im En­er­gie­sek­tor gilt ein Ver­bot für den Ver­kauf, die Lie­fe­rung, die Ver­brin­gung und die Aus­fuhr von Gütern und Tech­no­lo­gien, die bei der Ölraf­fi­na­tion ver­wen­det wer­den.

Wei­ter wurde ein Aus­fuhr­ver­bot für Luft- und Raum­fahrt-Güter und die zu­gehörige Tech­no­lo­gie be­schlos­sen, ebenso ist die Er­brin­gung von tech­ni­scher Hilfe und Dienst­leis­tun­gen in die­sem Be­reich un­ter­sagt. Darüber hin­aus dürfen rus­si­sche Flug­zeuge nicht im Ho­heits­ge­biet der Union star­ten, lan­den oder die­ses Ge­biet über­flie­gen.

Im Be­reich der Fi­nan­zen wer­den die Be­schränkun­gen für Russ­land eben­falls aus­ge­wei­tet. Be­trof­fen ist ins­be­son­dere der Zu­gang zu den Ka­pi­talmärk­ten für rus­si­sche Or­ga­ni­sa­tio­nen. Ver­bo­ten ist die Börsen­no­tie­rung staats­ei­ge­ner rus­si­scher Un­ter­neh­men und der Ver­kauf auf EURO lau­ten­der Wert­pa­piere an rus­si­sche Kun­den. Wei­ter sol­len die Fi­nanzflüsse aus Russ­land in die EU da­durch ein­ge­schränkt wer­den, dass ein Trans­ak­ti­ons­ver­bot mit der rus­si­schen Zen­tral­bank verhängt wurde.

Hin­weis: Für Un­ter­neh­men gilt es nun zu prüfen, ob sie durch die geänder­ten Ver­ord­nun­gen be­trof­fen sind und un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen be­reits ge­schlos­sene Verträge noch erfüllt wer­den dürfen.  

Zu be­reits zu­vor be­schlos­se­nen Sank­tio­nen le­sen Sie hier.

nach oben