Beitrag "Warenführer i.S.d. Art. 96 Abs. 2 ZK ist jede Person, die die Beförderung von dem externen gemeinschaftl. Versandverfahren unterliegenden Waren tatsächlich durchführt, die Beförderung angenommen hat und weiß, dass die Waren dem Verfahren unterliegen, Kurzanalyse zu EuGH vom 21.12.2016, Rs. C-547/15" von Eva Rehberg und Dr. Fabienne Boulanger, erschienen in EU-UStB 2017, S. 15.
Zur Ermittlung von Einfuhrabgabenbeträgen für Veredelungserzeugnisse
Einfuhrabgabenbeträge für Veredelungserzeugnisse sind unter Hinzurechnung der Beförderungskosten für die eingeführten Veredelungserzeugnisse zu ermitteln. Ein Unterbleiben der Hinzurechnung von Beförderungskosten für im Verfahren der passiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse gem. Art. 71 Abs. 1 Buchstabe e Ziff. i UZK würde den allgemeinen Grundsätzen des Zollwertrechts widersprechen. ...lesen Sie mehr