BGH bestätigt Vorfälligkeitsentschädigung in einem „negativen“ Zinsumfeld
Kreditinstitute können die ihnen durch die vorzeitige Ablösung von Darlehensverträgen entstandenen Schäden auf Basis des jeweiligen Zinsumfeldes berechnen und zwar auch dann, wenn das relevante Zinsumfeld negativ ist. Mittels Vorfälligkeitsentschädigung soll ein Darlehensgeber wirtschaftlich letztlich so gestellt werden, wie er stünde, wenn das Darlehen über die vereinbarte Laufzeit fortgeführt und mit Zinsen bedient worden wäre. Ein Zinsverschlechterungsschaden umfasst daher auch die bei einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen anfallenden negativen Renditen. ...lesen Sie mehr