Gewerbesteuer: keine Hinzurechnung von aktivierungsfähigen Mietzinsen
Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen unterbleibt, soweit sie in die Herstellungskosten des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. Das gilt auch, wenn sich das betreffende Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag nicht mehr im Betriebsvermögen befindet. ...lesen Sie mehr