Am 26.5.2020 stimmte der Rat der EU einem Vorschlag der EU-Kommission zu, wonach SE und SCE ihre Hauptversammlungen ausnahmsweise innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres, statt den normalerweise geltenden sechs Monaten, abhalten können.
Hinweis
Dennoch sollten die Hauptversammlungen auch mit den neuen Regeln nicht später als am 31.12.2020 stattfinden.