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Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln ab dem Sommer 2022

Die die Eu­ropäische Kom­mis­sion hat am 14.01.2022 ein Ver­bot für die Ver­wen­dung von Titan­di­oxid als Zu­satz­stoff in Le­bens­mit­teln ab dem Jahr 2022 er­las­sen, nach­dem die EU-Mit­glied­staa­ten be­reits am 25.10.2021 dem ent­spre­chen­den Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion zu­ge­stimmt hat­ten.

Titan­di­oxid (TiO2) ist ein Zu­satz­stoff, der u. a. in Le­bens­mit­teln (E 171), Kos­me­tika und Arz­nei­mit­teln ver­wen­det wird. Die­ser Zu­satz­stoff dient dazu, den ent­spre­chen­den Le­bens­mit­teln eine weiße Farbe zu ver­lei­hen.

Die Mit­glied­staa­ten hat­ten dem Vor­schlag der Kom­mis­sion, der im ver­gan­ge­nen Herbst vor­ge­legt wurde, ein­stim­mig zu­ge­stimmt. Die­ser Vor­schlag der Kom­mis­sion stützte sich auf ein wis­sen­schaft­li­ches Gut­ach­ten der Eu­ropäischen Behörde für Le­bens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA). Diese kam zu dem Er­geb­nis, dass Titan­di­oxid bei der Ver­wen­dung als Le­bens­mit­telzu­satz­stoff nicht si­cher sei. Laut Gut­ach­ten der EFSA könn­ten die Be­den­ken bezüglich der Ge­no­to­xi­zität, d. h. der Fähig­keit von che­mi­schen Sub­stan­zen, ge­ne­ti­sches Zell­ma­te­rial zu verändern, nicht aus­geräumt wer­den.

Zusätz­lich wird der Farb­stoff in Me­di­ka­men­ten ein­ge­setzt. Er darf in die­sem Be­reich je­doch zunächst wei­ter­ver­wen­det wer­den. Grund seien befürch­tete Engpässe bei Arz­nei­mit­teln. Die Eu­ropäische Me­di­zin­behörde EMA dis­ku­tiert be­reits Lösun­gen für einen Er­satz von Titan­di­oxid in Me­di­ka­men­ten.

Das Ver­bot wird nach ei­ner sechs­mo­na­ti­gen Überg­angs­zeit am 14.06.2022 in Kraft tre­ten. 

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