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US-Importzölle auf Stahl und Aluminium - und nun?

US-Präsi­dent Do­nald Trump machte am 8.3.2018 den Weg für Im­portzölle auf Stahl und Alu­mi­nium frei. Die Im­portzölle auf Stahl sol­len 25 %, die auf Alu­mi­nium 10 % be­tra­gen und ab 23.3.2018 mit un­be­fris­te­ter Dauer gel­ten.

Sie be­zie­hen sich nur auf Roh­stoffe, nicht je­doch auf Fer­ti­ger­zeug­nisse. Hin­ter­grund der Maß­nah­men ist die von Do­nald Trump aus­ge­ge­bene „Amer­cia-Fir­st“-Stra­te­gie. Mit den Im­port­zöl­len möchte Trump die US-ame­ri­ka­ni­sche Wirt­schaft vor - aus sei­ner Sicht mas­sen­wei­sen und häu­fig  ge­dump­ten - Im­por­ten von Er­zeug­nis­sen aus dem Aus­land schüt­zen. Le­dig­lich Im­porte aus Me­xiko und Ka­nada sol­len von den Zöl­len der USA aus­ge­nom­men wer­den. An­dere Aus­nah­men sind auf An­trag mög­lich. Dazu muss sich das An­trag stel­lende Land mit den Ver­ei­nig­ten Staa­ten auf spe­zi­elle Moda­li­tä­ten eini­gen. Auch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­han­delt mit dem ame­ri­ka­ni­schen Präsi­den­ten über Aus­nah­me­re­ge­lun­gen. Wir ha­ben Eva Reh­berg, Zoll­ex­per­tin und Part­ne­rin bei Eb­ner Stolz in Ham­burg, um eine Ein­schätzung zum Aus­gang des „Han­dels­kriegs“ mit den USA ge­be­ten.

US-Importzölle auf Stahl und Aluminium - und nun?

Frau Reh­berg, wie ist Ihre Ein­schätzung? Können Deutsch­land und die Eu­ropäische Union mit Aus­nah­men in Be­zug auf die verhäng­ten Im­portzölle auf Stahl und Alu­mi­nium rech­nen?

Grundsätz­lich ist es so, dass Deutsch­land nicht be­rech­tigt ist, für sich al­lein mit den USA hin­sicht­lich dies­bezügli­cher Aus­nah­men zu ver­han­deln. Nur auf EU-Ebene kann es eine Ei­ni­gung mit den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­rika ge­ben, wenn­gleich natürlich die Ver­tre­ter aus Deutsch­land, wie An­gela Mer­kel und Pe­ter Alt­maier, eben­falls Ge­spräche führen, um zu einem für alle po­si­ti­ven Er­geb­nis zu kom­men. Meine persönli­che Ein­schätzung ist, dass die EU mit Aus­nah­men rech­nen kann. Es bleibt al­ler­dings ab­zu­war­ten, wel­che Zu­geständ­nisse in wel­chen Be­rei­chen dafür zu ma­chen sind, denn ohne Ge­gen­leis­tung wer­den sich die USA nicht zu dau­er­haf­ten Aus­nah­men be­reit erklären.

Wie ist der ak­tu­elle Stand der Ver­hand­lun­gen und wel­che Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sind denk­bar?

Ak­tu­ell sind die an­gekündig­ten Zölle bis zum 1.5.2018 vorüber­ge­hend aus­ge­setzt. Nun wird ver­han­delt, zu wel­chen Kon­di­tio­nen eine dau­er­hafte Aus­nahme möglich wäre. Am 26.3.2018 wurde be­kannt, dass Südko­rea als ers­ter der sechs Han­dels­part­ner, ge­gen die die USA erhöhte Zölle auf Alu­mi­nium und Stahl er­he­ben möchte, eine endgültige Aus­nah­me­re­ge­lung aus­ge­han­delt hat. In die­sem Fall gibt es eine fest­ge­legte Menge an Stahl, die aus Südko­rea zoll­frei in die USA ein­geführt wer­den kann. Als Ge­gen­leis­tung dürfen die USA dop­pelt so viele Pkw wie bis­her auf dem südko­rea­ni­schen Markt ver­trei­ben. Das ist ein gu­tes Bei­spiel dafür, wie eine Ei­ni­gung aus­se­hen könnte. Es bleibt span­nend, wel­ches Ent­ge­gen­kom­men Do­nald Trump von der EU er­war­tet.

Die Im­portzölle be­zie­hen sich nur auf Roh­stoffe, nicht je­doch auf Fer­tig­er­zeug­nisse. Was be­deu­tet das kon­kret für die Un­ter­neh­men? Er­gibt sich hier­aus Ge­stal­tungs­spiel­raum?

Das ist rich­tig, die Im­portzölle sind nur für einen be­stimm­ten, ab­ge­grenz­ten Wa­ren­kreis vor­ge­se­hen. Sie sol­len ins­be­son­dere für Alu­mi­nium- und Stahl­stan­gen, -ble­che, -stäbe, -drähte und der­glei­chen gel­ten, also so­ge­nannte Roh­wa­ren oder Halb­fer­tig­er­zeug­nisse. Für die Un­ter­neh­men be­deu­tet dies die Möglich­keit, durch das Durchführen wei­ter­ge­hen­der Be­ar­bei­tungs­schritte in einem Land außer­halb der USA, eine Ware auf höherer Fer­ti­gungs­stufe her­zu­stel­len, die nicht in den Ka­ta­log der be­trof­fe­nen Wa­ren fällt. Sinn­voll wäre dies si­cher in Ländern, die geo­gra­phi­sch nah an den USA lie­gen, wie z. B. Me­xiko, um die Trans­port­wege und -kos­ten so klein wie möglich zu hal­ten. Natürlich hört sich das leich­ter an als es ist. In Zei­ten der Spe­zia­li­sie­rung macht man ja nicht „ein­fach mal“ einen Be­ar­bei­tungs­schritt mehr oder gründet „mal eben“ eine Ge­sell­schaft oder ein Joint Ven­ture. Es ist also vor ei­ner dies­bezügli­chen Ent­schei­dung wich­tig, eine klare, verläss­li­che Bot­schaft aus Wa­shing­ton zu er­hal­ten.

Was be­deu­tet eine Erhöhung der Im­portzölle kon­kret für die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men in der Ad­mi­nis­tra­tion? Müssen die Un­ter­neh­men ihre Pro­zesse an­pas­sen?

Die Pro­zesse der Zoll­ab­wick­lung in den USA ändern sich ver­mut­lich grundsätz­lich nicht, denn auch jetzt wird die Ware ja be­reits kon­trol­liert und ver­zollt, wenn sie in das US-Ter­ri­to­rium ge­langt.
Wich­tig ist es aber si­cher, dass die Ver­triebs­ab­tei­lun­gen die Ent­wick­lung sehr ge­nau ver­fol­gen, ins­be­son­dere wenn Lie­fer­be­din­gun­gen be­ste­hen, bei de­nen die Ein­fuhr­ab­ga­ben in den USA im Preis in­klu­diert sind. Un­ter Umständen sind Preise und Verträge der neuen Si­tua­tion an­zu­pas­sen.

Was für Er­kennt­nisse kann man aus der ak­tu­el­len Si­tua­tion für die Ge­stal­tung der Zoll­pro­zesse im Un­ter­neh­men ab­lei­ten?

Was man der­zeit sieht, nicht nur im Han­dels­streit mit den USA, son­dern auch im Verhält­nis zu Russ­land seit An­ne­xion der Krim etc., ist, dass Zölle häufig zur Durch­set­zung wirt­schaft­li­cher und po­li­ti­scher In­ter­es­sen ge­nutzt wer­den. Und da es der­zeit ei­nige In­ter­es­sens­kon­flikte welt­weit gibt, ändert sich gefühlt täglich die Zoll­welt für die Un­ter­neh­men. Zölle stei­gen, Zölle wer­den re­du­ziert, Lie­fe­run­gen in Länder oder an Un­ter­neh­men wer­den ver­bo­ten, Ver­bote wer­den auf­ge­ho­ben; es gibt kaum Wo­chen, in de­nen nichts der­glei­chen pas­siert. Für die Zoll­pro­zesse be­deu­tet dies, dass es mehr als rat­sam ist, je­man­den zu ha­ben, der sich mit dem Thema be­schäftigt, die Neue­run­gen nach­ver­folgt und die Zoll­ab­wick­lung je­weils so an­passt, dass sie zum einen recht­lich rich­tig und zum an­de­ren ef­fi­zi­ent und so kos­ten­spa­rend wie möglich ist.

US-Präsi­dent Trump wird an­ge­pran­gert, einen Han­dels­krieg vom Zaun zu bre­chen. Um­ge­kehrt plant die EU-Kom­mis­sion eine stärkere Be­steue­rung der di­gi­ta­len Wirt­schaft, was sich ex­pres­sis ver­bis ins­be­son­dere ge­gen die US-Kon­zerne wie Google, Apple, Ama­zon und Fa­ce­book rich­tet. Ein ent­spre­chen­des Vor­ha­ben steht auch im Ko­ali­ti­ons­ver­trag. Wird da­durch der Han­dels­krieg nicht un­mit­tel­bar beflügelt?

Das ist eine schwie­rige Frage, weil hier ganz un­ter­schied­li­che Steu­er­ar­ten be­trof­fen sind. Zölle be­tref­fen ja aus­schließlich Wa­ren­trans­ak­tio­nen. Bei der von der EU-Kom­mis­sion in Be­tracht ge­zo­ge­nen Ab­gabe han­delt es sich um die Be­steue­rung von Umsätzen aus be­stimm­ten di­gi­ta­len Ak­ti­vitäten, die in der EU getätigt wer­den.

Letzt­end­lich steht aber doch, wenn man ehr­lich und ohne Po­pu­lis­mus auf das Thema blickt, im­mer und bei al­len Ländern bzw. Länder­grup­pen eins im Vor­der­grund: der Schutz und die Ab­si­che­rung der hei­mi­schen Wirt­schaft mit gleich­zei­tig größtmögli­cher Freizügig­keit. So geht es auch bei der In­itia­tive der EU-Kom­mis­sion um die Nach­hal­tig­keit der Steu­er­ein­nah­men in­ner­halb der EU, denn die tra­di­tio­nel­len Steu­er­quel­len ge­ra­ten un­ter Druck. Wie man die­ses Ziel durch­zu­set­zen ver­sucht, ist von Fall zu Fall ver­schie­den und mal mehr oder we­ni­ger di­plo­ma­ti­sch. Der Grund­tenor je­doch, die hei­mi­schen Un­ter­neh­men so weit wie möglich zu sta­bi­li­sie­ren, ist aus mei­ner Sicht sehr gut nach­voll­zieh­bar.

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