BMF ändert UStAE: Neue Regeln für Werklieferungen und Montagelieferungen
Bisher bestand Uneinigkeit zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung, wie sog. Montagelieferungen als Spezialfall einer Werklieferung umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Nun hat sich die Finanzverwaltung durch eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) der Auffassung des BFH angeschlossen.
Lesen Sie in unserer aktuellen Ausgabe des Umsatzsteuer-Impuls, welche Konsequenzen dies insbesondere für ausländische Unternehmer, die Montageleistungen im Inland erbringen, nach sich zieht.