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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Umsatzsteuervoranmeldungen

Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dun­gen - An­pas­sungs­be­darf durch neuen Vor­druck!

Mit BMF-Schrei­ben vom 22.12.2020 hat die Fi­nanz­ver­wal­tung die neuen Vor­dru­cke für die Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung und -jah­res­erklärung 2021 vor­ge­stellt. Ne­ben den übli­chen for­mel­len Ände­run­gen und An­pas­sun­gen auf­grund der ab 1.7.2021 gel­ten­den Ände­run­gen im Zu­sam­men­hang mit Fern­verkäufen und auf elek­tro­ni­schem Weg er­brach­ten Leis­tun­gen, ent­hal­ten die Vor­dru­cke eine wich­tige Neue­rung, die viele Un­ter­neh­men be­tref­fen wird.

Le­sen Sie in die­ser Aus­gabe des Um­satz­steuer-Im­puls mehr zu den sich dar­aus er­ge­ben­den neuen Mel­de­pflich­ten von Ent­gelt­min­de­run­gen und (er­ste) Emp­feh­lun­gen für die prak­ti­sche Um­set­zung.

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