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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Umsatzsteuersatzänderung

Ers­tes Ent­ge­gen­kom­men der Fi­nanz­ver­wal­tung

Zu den zeit­lich be­fris­tet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 vor­ge­se­he­nen Um­satz­steu­er­satzände­run­gen legte das BMF be­reits am 15.6.2020 den Ent­wurf ei­nes An­wen­dungs­schrei­bens vor. Am 23.6.2020 wurde ein über­ar­bei­te­ter Ent­wurf veröff­ent­licht, der ein ers­tes Ent­ge­gen­kom­men der Fi­nanz­ver­wal­tung zeigt.

Darin ist insb. die Einführung ei­ner zeit­lich bis zum 31.7.2020 be­fris­te­ten Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung bei einem zu ho­hen Um­satz­steu­er­aus­weis in der Un­ter­neh­mer­kette vor­ge­se­hen.

Mehr zu dem Ent­wurfs­schrei­ben vom 23.6.2020 le­sen Sie in un­se­rer Kurz­in­for­ma­tion.

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