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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Reverse-Charge-Verfahren

Re­verse-Charge-Ver­fah­ren bei Han­del mit Her­kunfts­nach­wei­sen

Mit dem BMF-Schrei­ben vom 23.3.2020 wird der An­wen­dungs­be­reich des Re­verse-Charge-Ver­fah­rens in Be­zug auf Elek­tri­zitätszer­ti­fi­kate kon­kre­ti­siert. Zu­dem ist darin eine Überg­angs­re­ge­lung für Leis­tun­gen, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.4.2020 aus­geführt wer­den, ent­hal­ten.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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