Reverse-Charge-Verfahren bei Handel mit Herkunftsnachweisen
Mit dem BMF-Schreiben vom 23.3.2020 wird der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens in Bezug auf Elektrizitätszertifikate konkretisiert. Zudem ist darin eine Übergangsregelung für Leistungen, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.4.2020 ausgeführt werden, enthalten.
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