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Steuerberatung

Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

In einem Re­vi­si­ons­ver­fah­ren wi­der­spricht der BFH dem saarländi­schen Fi­nanz­ge­richt und bestätigt die bis­he­rige Pra­xis der Dienst­wa­gen­be­steue­rung. Laut BFH-Ur­teil vom 30.06.2022 stellt die Ar­beits­leis­tung ei­nes Ar­beit­neh­mers in der Re­gel ein Ent­gelt für die Über­las­sung ei­nes Dienst­wa­gens dar, so­dass ein tauschähn­li­cher Um­satz vor­liegt.

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