deen

Steuerberatung

EuGH schränkt Recht zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding ein

Auf­grund ei­nes Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chens des BFH hat der EuGH ent­schie­den, dass ei­ner Führungs­hol­ding kein Vor­steu­er­ab­zug für Ein­gangs­leis­tun­gen zu­steht, die als un­ent­gelt­li­che Ge­sell­schaf­ter­beiträge in ihre Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ein­ge­legt wer­den.

Seite von
nach oben