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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Digitalisierung

Um­fang­rei­che Ände­run­gen des EU-MwSt-Sys­tems für den E-Com­merce

Am 5.12.2017 ha­ben die EU-Fi­nanz­mi­nis­ter Re­ge­lun­gen zur künf­ti­gen Mehr­wert­be­steue­rung im Be­reich des E-Com­merce be­schlos­sen. Ne­ben Ver­ein­fa­chun­gen für Kleinst­un­ter­neh­men so­wie kleine und mitt­lere Un­ter­neh­men ste­hen insb. Maßnah­men im Fo­kus, mit de­nen Mehr­wert­steu­er­einbußen der Mit­glieds­staa­ten bei On­line-Umsätzen ver­hin­dert wer­den sol­len. Kon­kret geht es u.a. um die Einführung ei­ner ein­heit­li­chen Um­satz­schwelle für Er­brin­ger elek­tro­ni­scher Dienst­leis­tun­gen (Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons-, Rund­funk-, Fern­seh- oder elek­tro­ni­schen Dienst­leis­tun­gen) und Ver­sandhänd­ler so­wie die Aus­wei­tung des der­zeit le­dig­lich für elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen be­ste­hen­den MOSS-Ver­fah­rens (Mini-One-Stop-Shop) auf den Ver­sand­han­del.

Die EU-Mit­glied­staa­ten ha­ben dazu Re­ge­lun­gen in ihr na­tio­na­les Recht auf­zu­neh­men, die teil­weise zum 1.1.2019 und teil­weise zum 1.1.2021 an­zu­wen­den sein wer­den.

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