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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Bruchteilsgemeinschaften

Keine Un­ter­neh­merei­gen­schaft für Bruch­teils­ge­mein­schaf­ten

Ent­ge­gen sei­ner jah­re­lan­gen Recht­spre­chung - und ent­ge­gen der bis­he­ri­gen Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung - ver­sagt der BFH Bruch­teils­ge­mein­schaf­ten die An­er­ken­nung als um­satz­steu­er­li­che Un­ter­neh­mer. Viel­mehr seien die da­hin­ter­ste­hen­den Ge­mein­schaf­ter als Un­ter­neh­mer an­zu­se­hen, die so­mit Rech­nun­gen über Umsätze aus­stel­len, Vor­steuer aus er­hal­te­nen Leis­tun­gen gel­tend ma­chen und den Steu­er­erklärungs­pflich­ten nach­kom­men müss­ten. Das Ur­teil hat er­heb­li­che Pra­xis­aus­wir­kun­gen ins­be­son­dere auf Er­ben-, Ehe­gat­ten- und Grundstücks­ge­mein­schaf­ten.

Was aus die­sem Recht­spre­chungs­wan­del zu schluss­fol­gern ist und wel­che Fol­ge­wir­kun­gen dies für die Pra­xis hat, le­sen Sie in un­se­rem neuen Um­satz­steuer Im­puls.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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