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Steuerberatung

Umsatzsteuer Impuls - Aufsichtsratsmitglieder

Keine Un­ter­neh­merei­gen­schaft von Auf­sichtsräten?

Der BFH ent­schied vor dem Hin­ter­grund der jüngs­ten EuGH-Recht­spre­chung (EuGH-Ur­teil vom 13.6.2019, Rs. C-420/18, IO), dass ein Auf­sichts­rats­mit­glied, das für seine Tätig­keit eine Fest­vergütung erhält, nicht als Un­ter­neh­mer im um­satz­steu­er­li­chen Sinne selbständig tätig ist (BFH-Ur­teil vom 27.11.2019, Az. V R 23/19 (V R 62/17)). Zu­dem enthält die Ent­schei­dung in­ter­es­sante As­pekte zur An­wend­bar­keit des § 14c UStG bei Ab­rech­nung mit­tels Gut­schrift ge­genüber Nicht­un­ter­neh­mern. Wel­che um­satz­steu­er­li­chen Fol­gen diese geänderte Rechts­auf­fas­sung hat und auf wel­che Fälle diese an­zu­wen­den ist, erläutern wir Ih­nen in un­se­rem News­let­ter.

Hin­weis: Wol­len Sie diese In­for­ma­tio­nen im­mer ex­klu­siv als eine(r) der Ers­ten er­hal­ten? Mel­den Sie sich gerne hier zu un­se­ren News­let­tern an.

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