Nach dem Motto „Was lange währt, wird endlich gut“(?) hat das Bundesfinanzministerium im Januar die lang angekündigten gemeinnützigkeitsrechtlichen Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht. Leider ist es dadurch nicht gelungen, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Auf den ersten Blick wurden zwar verschiedene Streitfragen angegangen. Die zu lösenden Rechtsfragen wurden jedoch teilweise nur anders verortet. Die Fragen bleiben dieselben, nur die Verpackung ist neu.
Die Stiftung 2/2012, S. 16 f.