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Ukraine-Krise: Abbildung in der Rechnungslegung von Energieversorgern

Der Kriegs­aus­bruch in der Ukraine am 24.02.2022 und die anläss­lich des­sen von vie­len Ländern ge­gen Russ­land verhäng­ten Sank­tio­nen stellt ins­be­son­dere En­er­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men vor die Frage, wie sich die Ukraine-Krise auf de­ren Rech­nungs­le­gung aus­wirkt. Da­von be­trof­fen sind grundsätz­lich die Jah­res­ab­schlüsse, die nach dem 23.02.2022 auf­ge­stellt und tes­tiert wur­den bzw. wer­den.

Die sich aus der Ukraine-Krise er­ge­ben­den Aus­wir­kun­gen auf die Jah­res­ab­schlüsse bzw. La­ge­be­richte sind ne­ben den ma­te­ri­ell-in­halt­li­chen Fra­gen we­sent­lich von den re­le­van­ten Zeit­punk­ten, ins­be­son­dere dem Bi­lanz­stich­tag, der Auf­stel­lung von Jah­res­ab­schluss und La­ge­be­richt, der Fest­stel­lung so­wie der Auslösung des Kon­flikts, d. h. dem Ein­mar­sch rus­si­scher Trup­pen in der Ukraine abhängig.

In Jah­res­ab­schlüssen mit einem Stich­tag vor Kriegs­be­ginn be­schränken sich die kriegs­be­ding­ten An­pas­sun­gen grundsätz­lich auf die Be­richts­er­stat­tungs­pflich­ten in An­hang und La­ge­be­richt.

Fällt der Stich­tag des Jah­res­ab­schlus­ses da­ge­gen auf ein Da­tum nach dem Kriegs­aus­bruch, wirkt sich die­ser ge­ge­be­nen­falls be­reits auf die aus­zu­wei­sen­den Vermögens­ge­genstände und Schul­den aus und ist da­her auch in der Bi­lanz bzw. Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung zu berück­sich­ti­gen.

Durch den Ukraine-Kon­flikt wird zu­dem deut­lich, dass be­trof­fene En­er­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men ihr Ri­si­ko­ma­nage­ment­sys­tem im Hin­blick auf die Zu­kunft an­pas­sen und Maßnah­men im­ple­men­tie­ren soll­ten, um auf kri­sen­be­dingte Li­qui­ditäts­be­las­tun­gen rea­gie­ren zu können.

Ausführ­li­che Erläute­run­gen zu den Aus­wir­kun­gen des Ukraine-Krie­ges auf die Rech­nungs­le­gung von En­er­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men fin­den Sie in einem ak­tu­el­len Auf­satz von Bern­hard Holz, Wirt­schaftsprüfer und Steu­er­be­ra­ter bei Eb­ner Stolz in Bonn in der Zeit­schrift Ver­sor­gungs­wirt­schaft 2022, Heft 4, S.101ff..

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