Kein Vollstreckungsschutz bei vor Corona beantragtem Insolvenzverfahren
Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CoVInsAG) i.V.m. dem BMF-Schreiben vom 19.3.2020 - S 0336/19/10007:002 zielt auf aktuell drohende Insolvenzreife ab. Es begründet daher keinen Anspruch darauf, dass bereits bestehende und fortwirkende Maßnahmen aufgehoben werden. ...lesen Sie mehr