Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer als mittelbare Gläubigerbenachteiligung
Das Insolvenzrecht hat Vorrang vor dem Steuerrecht. Selbst wenn ein insolventes Unternehmen gezahlte Einfuhrumsatzsteuer komplett im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht hat, muss das Finanzamt die Steuer in die Insolvenzmasse zurückzahlen. ...lesen Sie mehr