Neues zum LkSG - weitere nationale Umsetzung und EU-Pläne
Bislang haben sich bereits viele Unternehmen im Wege der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Bekämpfung von Hungerlöhnen, Zwangsarbeit und ähnlichen Missständen in der Lieferkette bekannt. Ab 01.01.2024 sind noch mehr Unternehmen zur Einhaltung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verpflichtet, das zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten beitragen soll. Daneben erfolgte am 14.12.2023 auf EU-Ebene eine vorläufige Einigung über die Inhalte der CSDDD-Richtlinie, die Ausgangspunkt für ein europäisches Lieferkettengesetz ist. ...lesen Sie mehr