Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit
Infolge zunehmender Flexibilität des Arbeitsplatzes und der Knappheit an qualifizierten Arbeitnehmern suchen international tätige Konzerne nach praktikablen Lösungen zur Anstellung von Arbeitnehmern im Ausland. Wird eine arbeitsvertragliche Regelung mit der Konzerngesellschaft im Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers getroffen, stellt sich die Frage, ob steuerrechtlich nicht ggf. eine andere Konzerneinheit als wirtschaftlicher Arbeitgeber mit Folgen für die Besteuerung des Arbeitsentgelts gilt. Der BFH entschied hierzu im Spezialfall eines Geschäftsführers. ...lesen Sie mehr