Fristverlängerung zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen
In den Bundesländern, in denen die neuen Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell ermittelt werden, gewährt die Finanzverwaltung für Grundsteuer-Änderungsanzeigen auf den 01.01.2023 und 01.01.2024 eine Fristverlängerung bis 31.12.2024. ...lesen Sie mehr