Nun doch das Aus: Nach FINANCE-Informationen hat Strenesse Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Nördlingen gestellt. Der Insolvenzrichter bestätigte den Eingang des Antrags, der jetzt geprüft wird.
nach obenUmsatzsteuerverbindlichkeiten bei vorläufiger Eigenverwaltung
Die Regelung des § 270b Abs. 3 InsO eröffnet dem Schuldner die Möglichkeit, zwischen dem Antrag auf Erlass einer pauschalen oder globalen Ermächtigung einerseits und dem Antrag auf Erlass einer Einzel- oder Gruppenermächtigung andererseits zu wählen. Bei einer globalen Ermächtigung werden sämtliche vom Schuldner begründeten sowie die von § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO erfassten Verbindlichkeiten im eröffneten Verfahren als Masseverbindlichkeiten behandelt, ohne dass es darauf ankäme, ob ihre vorrangige Befriedigung zur Sanierung des Unternehmens notwendig oder angezeigt ist. ...lesen Sie mehr