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Stiftungsaufsicht: ein zahnloser Tiger?

- Auf­satz von RA/StB Dr. Jörg Sauer, Eb­ner Stolz Mönning Ba­chem, Stutt­gart, Stif­tungs­brief 3/2010, S. 44 ff. -

In der Rechts­pra­xis wird der Stif­tungs­auf­sicht ins­be­son­dere von po­ten­ti­el­len Stif­tern, be­ste­hen­den Stif­tun­gen und de­ren Or­ga­nen oft­mals nicht die Be­deu­tung ge­ge­ben, die ihr auf­grund der ge­setz­li­chen Vor­ga­ben zu­kommt. Sie wird viel­mehr häufig als „zahn­lo­ser Ti­ger“ be­zeich­net.
Diese Vor­stel­lung macht spe­zi­ell stif­tungs­recht­li­chen Be­ra­tern das Le­ben schwer, da die­sen re­gelmäßig von ih­ren Man­dan­ten we­nig Verständ­nis ent­ge­gen­ge­bracht wird, spe­zi­ell wenn es um die Ein­hal­tung stif­tungs­recht­li­cher Vor­ga­ben geht.
Der fol­gende Bei­trag von RA/StB Dr. Jörg Sauer, Eb­ner Stolz Mönning Ba­chem, Stutt­gart, in Stif­tungs­Brief 3/2010, S. 44 ff. will mit die­sem Vor­ur­teil aufräumen und gleich­zei­tig für ein Mit­ein­an­der zwi­schen Stif­tung­auf­sichts­behörde und Stif­tung bzw. de­ren Be­ra­ter wer­ben.
Der Bei­trag ist in der An­lage ab­ruf­bar. Mehr über den Stif­tungs­brief er­fah­ren Sie auf der Home­page des IWW In­sti­tut für Wirt­schafts­pu­bli­zis­tik

Stiftungsaufsicht: Ein zahnloser Tiger?

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