In der Rechtspraxis wird der Stiftungsaufsicht insbesondere von potentiellen Stiftern, bestehenden Stiftungen und deren Organen oftmals nicht die Bedeutung gegeben, die ihr aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zukommt. Sie wird vielmehr häufig als „zahnloser Tiger“ bezeichnet.
Diese Vorstellung macht speziell stiftungsrechtlichen Beratern das Leben schwer, da diesen regelmäßig von ihren Mandanten wenig Verständnis entgegengebracht wird, speziell wenn es um die Einhaltung stiftungsrechtlicher Vorgaben geht.
Der folgende Beitrag von RA/StB Dr. Jörg Sauer, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, in StiftungsBrief 3/2010, S. 44 ff. will mit diesem Vorurteil aufräumen und gleichzeitig für ein Miteinander zwischen Stiftungaufsichtsbehörde und Stiftung bzw. deren Berater werben.
Der Beitrag ist in der Anlage abrufbar. Mehr über den Stiftungsbrief erfahren Sie auf der Homepage des IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
- Aufsatz von RA/StB Dr. Jörg Sauer, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, Stiftungsbrief 3/2010, S. 44 ff. -