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Die Betriebsprüfung als Ausgangspunkt für steuerstrafrechtliche Ermittlungen

Die An­zahl steu­er­straf­recht­li­cher Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Un­ter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che und Mit­ar­bei­ter aus den Steu­er­ab­tei­lun­gen ist in den letz­ten Jah­ren stark an­ge­stie­gen. Ih­ren Ur­sprung ha­ben diese Er­mitt­lun­gen nicht sel­ten in den Be­triebsprüfun­gen.

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Während früher Ar­beits­feh­ler im Zuge der Prüfun­gen be­spro­chen wur­den und al­len­falls ein steu­er­li­ches Meh­rer­geb­nis zur Folge hat­ten, kommt es nun­mehr im­mer häufi­ger zur Ein­lei­tung teils lang­wie­ri­ger Steu­er­straf­ver­fah­ren.

Die Schwelle, ab der die Behörden einen An­fangs­ver­dacht für steu­er­straf­recht­lich re­le­van­tes Ver­hal­ten be­ja­hen, ist er­heb­lich ge­sun­ken.

Vor die­sem Hin­ter­grund möch­ten wir Ih­nen an­hand von Bei­spie­len aus
un­se­rer Be­ra­tungs­pra­xis Ver­hal­tens­tipps ge­ben, re­gelmäßig auf­tre­tende Ri­si­ko­kon­stel­la­tio­nen erörtern so­wie die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen dar­stel­len. Ergänzend wer­den wir mit Ih­nen ty­pi­sche Fall­stri­cke be­spre­chen, die bei der Kor­rek­tur von Steu­er­erklärun­gen im Un­ter­neh­men be­ach­tet wer­den soll­ten.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in un­se­rem Ver­an­stal­tungs­flyer.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt 120,00 Euro zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer.