deen

International

Steuerpflicht auf Taiwan durch Internethandel über taiwanesische IP-Adresse

Der Su­preme Ad­mi­nis­tra­tive Court (SAC) in Tai­wan hatte über die Frage der Steu­er­pflicht ei­ner Ka­pi­tal­ge­sell­schaft zu ent­schei­den, die über das In­ter­net Soft­ware ver­kaufte. Die Ka­pi­tal­ge­sell­schaft war von ei­ner tai­wa­ne­si­schen natürli­chen Per­son als Al­lein­an­teils­eig­ner auf den Bri­tish Vir­gin Is­lands gegründet wor­den.

Für den In­ter­nethan­del wurde eine auf den Na­men des An­teils­eig­ners in Tai­wan re­gis­trierte IP-Adresse ver­wen­det. Die Zah­lungs­ab­wick­lung er­folgte über ein Offs­hore-Bank­konto ei­ner tai­wa­ne­si­schen Bank, das der An­teils­eig­ner für die Ka­pi­tal­ge­sell­schaft eröff­net hatte.

In sei­ner Ent­schei­dung vom 23.2.2017 (Az. 106-Pan-Zi-94) be­jahte der SAC die un­be­schränkte Steu­er­pflicht der Ka­pi­tal­ge­sell­schaft in Tai­wan, so dass sie mit ih­rem welt­wei­ten Ein­kom­men der Be­steue­rung in Tai­wan un­ter­liegt. Auch wenn die Ge­sell­schaft außer­halb Tai­wans gegründet wor­den ist, würden die we­sent­li­chen Ge­schäftsführungstätig­kei­ten in Tai­wan ausgeübt, wes­halb die Ge­sell­schaft als in Tai­wan ansässig zu be­trach­ten sei.

Aber auch wenn die Ka­pi­tal­ge­sell­schaft nicht als ein in Tai­wan ansässi­ges Un­ter­neh­men zu be­trach­ten wäre, hätte sie nach der Auf­fas­sung des SAC eine Be­triebsstätte in Tai­wan. Die­ser Be­triebsstätte sei das Ein­kom­men zu­zu­rech­nen, das aus der Nut­zung der Be­triebsstätte re­sul­tiere. Hier­un­ter seien auch die Zah­lun­gen über das Offs­hore-Bank­konto zu fas­sen, da diese aus dem Soft­ware­ver­kauf re­sul­tier­ten.

Hinweis

Der SAC kommt so­mit ent­we­der bei An­nahme ei­ner un­be­schränk­ten Steu­er­pflicht oder bei An­nahme ei­ner Be­triebsstätte zum fak­ti­sch glei­chen Er­geb­nis, dass un­ge­ach­tet der Un­ter­neh­mensgründung außer­halb Tai­wans und des Offs­hore-Bank­kon­tos das ge­samte Ein­kom­men der Ka­pi­tal­ge­sell­schaft in Tai­wan zu ver­steu­ern ist.

Diese Ent­schei­dung steht im vollen Ein­klang mit den OECD-Emp­feh­lun­gen im Rah­men des BEPS-Pro­jek­tes. Auch aus deut­scher Sicht würde in­folge der Ge­schäfts­lei­tung von Tai­wan aus, eine Steu­er­pflicht auf Tai­wan an­er­kannt wer­den. Da­ge­gen ist die Frage, ob der In­ter­nethan­del eine Be­triebsstätte ver­mit­telt, aus deut­scher Sicht wohl zu ver­nei­nen.
 

nach oben