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Steuerberatung

Steuerlicher Handlungsbedarf zum Jahreswechsel?

Zum Jah­res­wech­sel grei­fen zahl­rei­che steu­er­li­che Ge­set­zesände­run­gen. Zu­dem er­ge­ben sich Ände­run­gen aus Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen des BMF.

Er­gibt sich aus die­sen Ände­run­gen Hand­lungs­be­darf, der noch vor Jah­res­wech­sel um­ge­setzt wer­den sollte?

Einen ers­ten Über­blick dazu können Sie sich mit un­se­rer Bro­schüre und durch wei­terführende Hin­weise auf un­se­rer Home­page, auf die in der Bro­schüre hin­ge­wie­sen wird, ver­schaf­fen. Ein An­spruch auf Vollständig­keit kann da­bei an­ge­sichts der Viel­zahl von Fall­ge­stal­tun­gen und Aus­wir­kun­gen der an­ste­hen­den Ände­run­gen nicht er­ho­ben wer­den. Viel­mehr sol­len die Erläute­run­gen als ers­ter Im­puls und als Ge­sprächs­grund­lage für eine wei­ter­ge­hende Erörte­rung mögli­cher Maßnah­men die­nen.

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