Die Sacheinlage von Vermögen in Gestalt einzelner Wirtschaftsgüter in eine Mitunternehmerschaft durch einen Gesellschafter ist ein häufig praktiziertes Gestaltungsinstrument zur Kapitalzuführung bei Gründung von Personengesellschaften oder anlässlich einer Erhöhung des Kapitals. Die positivrechtliche Regelung dieser Vorgänge in § 6 Abs. 5 Satz 3 f . EStG hat zwar eine gewisse Rechtssicherheit, aber auch wiederum zahlreiche Zweifelsfragen mit sich gebracht.
Einerseits hat die steuerliche Behandlung einer Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Gesellschaftsrechte und Rücklage durch mehrere Urteile des BFH einerseits Klärung erfahren, andererseits ist durch eine Urteilsanmerkung eines Richtersdes IV. BFH-Senats bezüglich der steuerlichen Behandlung einer Einbringung, die nur gegen das gesamthänderische Rücklagenkonto verbucht wird, neue Rechtsunsicherheit aufgekommen.
Der Aufsatz von RA/StB Prof. Dr. Klaus Weber, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, in UBG 3/2010, S. 206 ff nimmt dazu ausführlich Stellung.
- Aufsatz von RA/StB Prof. Dr. Klaus Weber, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, in UBG 3/2010, S. 206 ff -