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Steuerberatung

Staatenliste zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

Zum 30.9.2017 greift erst­mals der grenzüber­schrei­tende au­to­ma­ti­sche Aus­tausch von In­for­ma­tio­nen über Fi­nanz­kon­ten.

Erst­ma­lig zum 30.9.2017 wer­den nach den Vor­ga­ben des Fi­nanz­kon­ten-In­for­ma­ti­ons­aus­tausch­ge­set­zes In­for­ma­tio­nen über Fi­nanz­kon­ten in Steu­er­sa­chen zwi­schen den teil­neh­men­den Staa­ten aus­ge­tauscht. Dazu sind dem BZSt von den mel­den­den Fi­nanz­in­sti­tu­ten die Fi­nanz­kont­en­da­ten zu den mel­de­pflich­ti­gen Kon­ten nach amt­lich vor­ge­schrie­be­nen Da­ten­satz elek­tro­ni­sch erst­mals zum 31.7.2017 zu über­mit­teln.
Das BMF gibt mit Schrei­ben vom 22.6.2017 die fi­nale Staa­ten­aus­tau­sch­liste be­kannt, mit de­nen ein au­to­ma­ti­scher In­for­ma­ti­ons­aus­tausch zum 30.9.2017 er­fol­gen wird.

Hinweis

Ge­genüber den USA er­folgt der au­to­ma­ti­sche In­for­ma­ti­ons­aus­tausch nach dem FATCA-Ab­kom­men. Auf die erst­mals für das Ka­len­der­jahr 2016 zu über­mit­teln­den Mel­dun­gen der Fi­nanz­in­sti­tute geht das BMF mit Schrei­ben vom 2.6.2017 ein.

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