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Nach der Erbschaftsteuerrefrom: So lässt sich in Betrieben das Verwaltungsvermögen gestalten

Private Banking Magazin

Auch nach der Erb­schaft­steu­er­re­form ist ope­ra­ti­ves un­ter­neh­me­ri­sches Vermögen wei­ter­hin begüns­tigt. Ab­zu­gren­zen sind das ope­ra­tive Be­triebs­vermögen vom vermögens­ver­wal­ten­den Vermögen an­hand ei­nes Ka­ta­logs. Da­durch er­ge­ben sich Ge­stal­tungsmöglich­kei­ten, die ge­nutzt wer­den soll­ten.

Le­sen Sie hier den vollständi­gen Ar­ti­kel: So lässt sich in Be­trie­ben das Ver­wal­tungs­vermögen ge­stal­ten

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