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Steuerberatung

Share Deals im Visier der Länderfinanzminister

Die Länder­fi­nanz­mi­nis­ter ha­ben sich am 29.11.2018 auf Ge­set­zes­vor­schläge ge­ei­nigt, mit de­nen sie die Um­ge­hung von Grund­er­werb­steuer durch Share Deals ver­hin­dern wol­len.

Kon­kret soll ein neuer Ergänzungs­tat­be­stand ein­geführt wer­den, wo­nach par­al­lel zu der der­zeit be­reits bei grund­be­sit­zen­den Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten gel­ten­den Re­ge­lung Grund­er­werb­steuer dann aus­gelöst wird, wenn ein oder meh­rere neue Ge­sell­schaf­ter An­teile in Höhe von min­des­tens 90 % ei­ner grund­be­sit­zen­den Ka­pi­tal­ge­sell­schaft er­wer­ben.

Share-Deals im Visier der Länderfinanzminister © Thinkstock

Die bis­lang für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten gel­tende 95 %-Schwelle soll da­bei auch auf 90 % her­ab­ge­setzt wer­den. Zu­dem sol­len of­fen­bar die im Grund­er­werb­steu­er­ge­setz vor­ge­se­he­nen Fünf­jah­res­fris­ten auf zehn Jahre verlängert wer­den.

Hinweis

Die Länder­fi­nanz­mi­nis­ter ha­ben das BMF auf­ge­for­dert, zügig einen ent­spre­chen­den Re­fe­ren­ten­ent­wurf vor­zu­le­gen. Ab wann ggf. die ver­schärf­ten Re­ge­lun­gen in Kraft tre­ten würden, ist der­zeit noch nicht klar.

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