Zu der weiteren Entwicklung steht uns Herr Mathias Josi von unserem Schweizer Nexia-Partner T+R AG Rede und Antwort.

Herr Josi, war es für Sie überraschend, dass die Unternehmenssteuerreform durch die Schweizer Bürger abgelehnt wurde?
Nein, die bei vielen Leuten vorhandene Verunsicherung bezüglich der konkreten Auswirkungen hatte bereits einige Zeit vor dem Abstimmungstermin dazu geführt, dass man mit einer Ablehnung rechnen musste.
Wie geht es nun weiter? Ist die Unternehmenssteuerreform in der Schweiz damit vom Tisch?
Es besteht politische Einigkeit darüber, dass so rasch wie möglich eine neue Vorlage ausgearbeitet werden muss. Die Sonderbesteuerung für sog. Statusgesellschaften wird abgeschafft werden. Welche weiteren Elemente in eine neue Vorlage integriert werden sollen, bleibt Gegenstand der politischen Diskussion. Das Eidgenössische Finanzdepartement treibt die Arbeiten für eine Neuauflage der Reform unter dem Titel „Steuervorlage 17“ zügig voran. Im Juni 2017 sollen die Eckwerte der neuen Vorlage dem Bundesrat zum Entscheid unterbreitet werden. Eine angepasste Reform dürfte vermutlich aber nicht vor 2020 in Kraft treten.
Welche Auswirkungen hat das Gesetzesvorhaben für ausländische Investoren, z. B. ausländische Unternehmen mit Schweizer Tochtergesellschaften?
Kurzfristig keine, allerdings besteht im Moment natürlich eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche durch die Steuervorlage 17 so rasch wie möglich beseitigt werden soll.

Förderlich ist dieser Stopp mit Sicherheit nicht. Es liegt nun an den politischen Entscheidträgern und letztlich vielleicht wieder am Stimmvolk, einer drohenden Belastung möglichst rasch zu begegnen.
Gibt es weitere geplante Steuerrechtsänderungen, die für ausländische Unternehmer, die in der Schweiz tätig werden, relevant sind?
Aktuell sind keine weiteren Steuerrechtsänderungen zu verzeichnen. Der Fokus liegt auf der Steuervorlage 17, welche – wie oben erwähnt – die für ausländische Unternehmer in vielen Fällen bedeutsame Abschaffung des sog. Steuerstatus mit sich bringen wird. Interessant zu beobachten sein wird, ob in der Zwischenzeit einzelne Kantone eigenständig spürbare Senkungen der Gewinnsteuersätze vornehmen werden. Die steuerliche Attraktivität einzelner Standorte dürfte bei effektiven Tiefstbelastungen von 12 % oder 13 % ungebrochen sein.