Nachdem die Schweizer Bürger 2017 die Reform des Schweizer Unternehmenssteuerrechts abgelehnt hatten, wurde nun die Steuervorlage 17 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Darin enthalten ist - weitgehend unverändert zum in 2017 gescheiterten Gesetzgebungsverfahren - u. a.:
- Die Kantone werden die Gewinnsteuern voraussichtlich auf 12 bis 18 % senken.
- Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften werden abgeschafft.
- Die Einführung einer sog. Patentbox auf kantonaler Ebene ist vorgesehen, wonach Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermäßigt besteuert werden. Allerdings ist die Entlastung auf 90 % begrenzt.
- Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in der Schweiz können zu 150 % steuerlich geltend gemacht werden.
- Im Kanton Zürich ist vorgesehen, fiktive Zinsen auf überschüssiges Eigenkapital zum Abzug zuzulassen.
- Die insgesamt durch die sog. Patentbox, den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, den Zinsabzug und der Abschreibung von aufgelösten stillen Reserven, die durch die Aufgabe eines Steuerstatus unter altem Recht ausgelöst wurden, erzielbaren Entlastungen werden auf 70 % begrenzt.
- Auf Bundesebene sollen Dividenden bei einer Mindestbeteiligung von 10 % zu 70 % und auf Kantonsebene zu mindestens zu 50 % besteuert werden.
Hinweise
Die Änderungen sollen zum 1.1.2020 in Kraft treten. Allerdings ist zuvor noch die Hürde des Referendums zu nehmen. Gerne klären wir in Kooperation mit den Schweizer Beratern aus unserem Nexia-Netzwerk Detailfragen und konkrete Auswirkungen der vorgesehenen Gesetzesänderungen.