Ab 1.1.2018 betragen die Mehrwertsteuersätze:
Normalsatz | 7,7 % |
Sondersatz Beherbergungsleistungen | 3,7 % |
Reduzierter Satz | 2,5 % |

Hinweis
Maßgebend für die Anwendung der neuen Steuersätze ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung.
Parallel zu den genannten Steuersätzen werden auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze mit Wirkung zum 1.1.2018 angepasst.
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerbar Leistungen erbringen, unterliegen ab 1.1.2018 der Steuerpflicht in der Schweiz, wenn sie einen weltweiten Umsatz von mehr als CHF 100.000 p. a. erzielen. Die Steuerpflicht greift bereits mit dem ersten in der Schweiz steuerbaren Umsatz (vgl. dazu auch novus Mai 2017, S. 23).
Hinweis
Durch die Ausweitung der Mehrwertsteuerpflicht werden deutlich mehr ausländische Unternehmen der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz unterliegen. Bei Fragen hierzu sowie auch zu den geänderten Steuersätzen stehen wir Ihnen gerne in Kooperation mit unseren Partnern aus dem Nexia-Netzwerk zur Verfügung.