Denn der dafür erforderliche Rechtserwerb könne erst eintreten und damit der Gesellschafterwechsel erst dann vollzogen werden, wenn das Kind lebend geboren wird.
Hinweis
Darüber hinaus neigt das Gericht dazu, die Schenkung eines Kommanditanteils an einer Windkraftanlagen betreibenden KG an ein ungeborenes Kind nicht als ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft zu bewerten, so dass zudem eine Übertragung ohne Genehmigung des Familiengerichts nicht möglich wäre.