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EU verlängert Sanktionen gegenüber Russland um ein weiteres Jahr

Am 18. Juni 2018 hat der Eu­ropäische Rat die ge­gen Russ­land we­gen der rechts­wid­ri­gen An­ne­xion der Krim und Se­wa­sto­pols verhäng­ten re­strik­ti­ven Maßnah­men bis zum 23. Juni 2019 verlängert.

Mit der Verlänge­rung der Sank­tio­nen war be­reits im Vor­feld zu rech­nen (s. hierzu). Die Sank­tio­nen gel­ten für in der EU ansässige Per­so­nen und Un­ter­neh­men und be­schränken sich auf das Ge­biet der Krim und Se­wa­sto­pols. Sie um­fas­sen Ver­bote für die Ein­fuhr von Wa­ren von der Krim oder aus Se­wa­sto­pol in die EU so­wie jeg­li­che In­ves­ti­tio­nen. Dem­nach ist es Eu­ropäern und Un­ter­neh­men mit Sitz in der EU wei­ter­hin un­ter­sagt, Im­mo­bi­lien oder Ein­rich­tun­gen auf der Krim und Se­wa­sto­pol zu er­wer­ben, Un­ter­neh­men mit Sitz in die­sen Ge­bie­ten zu fi­nan­zie­ren oder da­mit in Zu­sam­men­hang ste­hende Dienst­leis­tun­gen zu er­brin­gen.

Die Maßnah­men be­inhal­ten außer­dem ein Aus­fuhr­ver­bot be­stimm­ter Güter und Tech­no­lo­gien in den Be­rei­chen Ver­kehr, Te­le­kom­mu­ni­ka­tion und En­er­gie oder im Zu­sam­men­hang mit der Pro­spek­tion, Ex­plo­ra­tion und Förde­rung von Öl-, Gas- und Mi­ne­ral­res­sour­cen, wenn diese für Un­ter­neh­men mit Sitz auf der Krim oder zur Nut­zung auf der Krim be­stimmt sind. Tech­ni­sche Hilfe, Ver­mitt­lungs-, Bau- oder In­ge­nieur­dienst­leis­tun­gen, die im Zu­sam­men­hang mit der In­fra­struk­tur in den ge­nann­ten Be­rei­chen ste­hen so­wie jeg­li­che Tou­ris­mus­dienst­leis­tun­gen auf der Krim oder in Se­wa­sto­pol fal­len eben­falls un­ter die re­strik­ti­ven Maßnah­men.

Auch vier Jahre nach der rechts­wid­ri­gen An­ne­xion der au­to­no­men Re­pu­blik Krim und der Stadt Se­wa­sto­pol durch die Rus­si­sche Föde­ra­tion hat die Eu­ropäische Union bekräftigt, dass sie wei­ter­hin ent­schlos­sen für die Sou­veränität und ter­ri­to­riale Un­ver­sehrt­heit der Ukraine ein­tritt.

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