Zum Beginn des nächsten Jahres werden in Polen bedeutende Änderungen der Ertragsbesteuerung in Kraft treten, u. a.:
- In Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben im Rahmen der sog. ATAD-Richtlinie wird eine Wegzugsbesteuerung eingeführt werden, die sowohl natürliche als auch juristische Personen erfasst.
- Werden an einen ausländischen Empfänger der polnischen Quellensteuer unterliegende Zahlungen über 2 Mio. PLN im Steuerjahr gezahlt, ist Quellensteuer von 20 % oder 19 % von dem 2 Mio. PLN übersteigenden Betrag einzubehalten. Ausnahmen oder Steuersatzsenkungen setzen voraus, dass alle dazu erforderlichen Nachweise den Steuerbehörden übermittelt werden. Eine Quellensteuererstattung kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von sechs Monaten bewirkt werden.
- Der reduzierte Ertragsteuersatz von bislang 15 % wird auf 9 % gesenkt und gilt für Unternehmen mit Umsätzen bis zu 1,2 Mio. PLN. Ausgenommen von der Begünstigung sind allerdings Veräußerungsgewinne.
- Um eine steuerliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung herzustellen, werden künftig fiktive Kosten für eine Eigenkapitalfinanzierung steuerlich berücksichtigt.
- Einkommen aus geschützten Rechten, wie z. B. Patente, unterliegt einem reduzierten Steuersatz von 5 %.
- Der Maximalwert für betriebliche Fahrzeuge, bis zu dem diese vollständig abgeschrieben werden können, wird auf 150.000 PLN erhöht. Werden keine Aufzeichnungen über die betriebliche und private Nutzung geführt, sind allerdings nur 75 % der gesamten Fahrzeugkosten steuerlich zu berücksichtigen.
Hinweis
Gerne klären wir die Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen in Polen im konkreten Einzelfall unter Hinzuziehung der polnischen Berater aus unserem Nexia-Netzwerk.