Durch einen Erlass des polnischen Finanzministeriums vom 31. Dezember 2018 wurde die Umsetzung einiger der neuen Regelungen auf den 1. Juli 2019 verschoben (vgl. novus Juli 2019, S. 30). Nun wurde durch einen weiteren Erlass vom 28. Juni 2019 des polnischen Finanzministeriums die Umsetzung der neuen Regelungen für Körperschaften als Zahlungsempfänger bzw. wirtschaftlich Berechtigte auf den 1. Januar 2020 verschoben.
Hintergrund ist, dass für Zahlungen über 2 Mio. PLN nach Inkrafttreten der Quellensteuerreform eine der zwei folgenden Nachweispflichten erfüllt sein muss, um von einer Reduzierung oder Befreiung profitieren zu können. Zum einen kann in Fällen, in denen die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zins- und Lizenzrichtlinie zur Anwendung kommt, eine amtliche Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde als Nachweis genutzt werden. Zum anderen kann von der Geschäftsleitung eine Erklärung abgegeben werden. In dieser Erklärung müssen die Mitglieder der Geschäftsleitung unter anderem zusichern, dass die Gesellschaft die erforderlichen Voraussetzungen für eine Quellensteuerreduzierung oder -befreiung erfüllt. Die Verschärfungen sollten ab dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, wurden jedoch für Körperschaften als Zahlungsempfänger bzw. wirtschaftlich Berechtigte vom polnischen Finanzministerium mit Erlass vom 28. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 aufgeschoben. Für natürliche Personen als Zahlungsempfänger bzw. wirtschaftlich Berechtigte wurde die Anwendung der Regelungen hingegen nicht verschoben, sodass diese bereits seit dem 1. Juli 2019 Anwendung finden. Um die Quellensteuerabzugsverpflichtung korrekt zu bestimmen muss folglich analysiert werden, ob der wirtschaftlich Berechtigte eine natürliche Person oder eine juristische Person ist.
Das polnische Finanzministerium hat zudem am 19. Juni 2019 einen Richtlinienentwurf zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Reform der Quellenbesteuerung veröffentlicht. In dem Richtlinienentwurf werden neben weiteren Aspekten vor allem die Definition der Beneficial Ownership (des wirtschaftlich Berechtigten) thematisiert. Die Steuerpflichtigen und Verbände sind aufgerufen zu dem Entwurf Stellung zu nehmen, bevor eine finale Fassung der Richtlinie zur Quellensteuerreform veröffentlicht wird.
Hinweis
Steuerzahlern wird in der Zwischenzeit, in der die strengeren Nachweispflichten noch nicht erfüllt werden müssen, die Möglichkeit gegeben, quellensteuerbehaftete Zahlungen mit weniger Verwaltungsarbeit zu tätigen. Darüber hinaus ergibt sich durch die erneute Verschiebung die Möglichkeit klären, welche konkreten Auswirkungen die anstehenden Steuerrechtsänderungen in Polen auf Ihr Unternehmen haben. Gerne stehen wir Ihnen in Kooperation mit unseren Nexia-Partnern zur Verfügung.