Leisten Unternehmen in Polen Lizenzzahlungen oder andere Zahlungen für bestimmte Dienstleistungen an ausländische Empfänger sind hiervon Quellensteuern einzubehalten und an den polnischen Fiskus abzuführen. Der Quellensteuersatz beträgt je nach Art der Zahlungen 19 % oder 20 %. Liegt dem Leistenden, neben weiteren vorgegebenen Dokumenten, eine Bestätigung des Zahlungsempfängers über dessen Registrierung in dessen Ansässigkeitsstaat vor, kann ein reduzierter Quellensteuersatz zur Anwendung kommen bzw. keine Quellensteuer anfallen.
Zum 1.7.2019 werden weitere Nachweise gefordert, um von einem reduzierten Quellensteuersatz oder von einer Abzugsbefreiung profitieren zu können. Sofern die Zahlungen an einen Empfänger innerhalb eines Steuerjahres 2 Mio. PLN übersteigen, ist zusätzlich entweder eine amtliche Bestätigung der zuständigen Steuerbehörden erforderlich, die nur dann erteilt wird, wenn insb. die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Lizenzrichtlinie zum Tragen kommt. Oder alle Mitglieder der Geschäftsführung des leistenden Unternehmens bescheinigen spätestens am Tag der Zahlung, dass die Voraussetzungen der Quellensteuerbegünstigung vorliegen und ihnen keine entgegenstehenden Informationen bekannt sind. Die Bescheinigung muss zumindest für die Dauer der zweidarauffolgenden Monate gültig sein. Andernfalls unterliegen Zahlungen, die die 2 Mio. PLN-Grenze übersteigen, dem Quellensteuerabzug zum regulären Steuersatz. Die Erstattung der Quellensteuer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jedoch entweder vom Zahlungsempfänger oder vom Leistenden beantragt werden.
Hinweis
Betroffene Unternehmen sollten zeitnah prüfen, ob sie die ab 1.7.2019 erforderlichen zusätzlichen Nachweise in dem erforderlichen Umfang in elektronischer Form den polnischen Steuerbehörden vorlegen können, um Liquiditätsnachteile durch den Quellensteuereinbehalt in regulärer Höhe zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Kooperation mit unseren polnischen Kollegen aus unserem Nexia-Netzwerk.