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Plädoyer für gesetzliche Regelung des Verlustabzugs im Erbfall

Verluste sterben mit

- Auf­satz von StB Chris­tian Ri­ckert, Eb­ner Stolz Mönning Ba­chem, Stutt­gart, in DStR 2010, S. 410 ff. -

Bis 2008 konn­ten steu­er­li­che Ver­luste, die der Erb­las­ser er­zielt hatte, auf den Er­ben über­ge­hen. Die­ser konnte die Ver­luste des Erb­las­sers mit ei­ge­nen po­si­ti­ven Einkünf­ten ver­rech­nen. Dies ist seit 2008 grundsätz­lich nicht mehr möglich. Hin­ter­grund der Ände­rung ist, dass der Bun­des­fi­nanz­hof die bis­he­rige ge­setz­li­che Re­ge­lung an­ders in­ter­pre­tiert.

Der Bei­trag von Ri­ckert ("Plädo­yer für eine ge­setz­li­che Re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs im Erb­fall", DStR 2010, S. 410 ff.) zeigt die dar­aus fol­gen­den Un­gleich­be­hand­lun­gen auf. Durch die neue Rechts­lage wer­den vor al­lem haf­tungs­be­schränkte Un­ter­neh­mens­for­men im Erb­fall begüns­tigt.

Fer­ner zeigt sich, dass auch an­dere Ver­luste, so etwa Ver­luste aus Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäften vom Un­ter­gang im Erb­fall be­droht sein können. 

Ri­ckert for­dert da­her den Ge­setz­ge­ber auf, eine Re­ge­lung zu schaf­fen, die es ermöglicht, Ver­luste letzt­ma­lig "auf den To­des­zeit­punkt" steu­er­lich gel­tend ma­chen zu können.

Es wird ab­zu­war­ten sein, ob die Bun­des­re­gie­rung die un­ter­schied­li­chen Re­ge­lun­gen zu den steu­er­li­chen Ver­lust­abzügen im Rah­men der ge­plan­ten großen Steu­er­re­form neu re­gelt und die ak­tu­el­len prak­ti­schen Pro­bleme und Un­gleich­be­hand­lun­gen da­durch be­sei­tigt.

Bis da­hin kann der grundsätz­li­che Rat nur lau­ten, Ver­luste möglichst zeit­nah steu­er­lich nutz­bar zu ma­chen.

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